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Fahrerflucht als Ordnungswidrigkeit: Bundesjustizminister Marco

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Unfallflucht gilt als Straftat, auch wenn niemand verletzt wurde. Der Justizminister möchte das ändern, um Behörden und Gerichte zu entlasten. Dennoch dürfe sich auch künftig »niemand einfach vom Acker machen«.

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